frühstartrente

Private Altersvorsorge für Kinder mit möglicher staatlicher Förderung

Der Gesetzgeber plant, eine private Altersvorsorge für Kinder finanziell zu unterstützen.
Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, monatliche Zuschüsse bereitzustellen.
Die gesetzlichen Regelungen befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Sobald verbindliche Rahmenbedingungen feststehen, informieren wir über Details und passende Vorsorgemöglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Frühstart-Rente?

Die sogenannte Frühstart-Rente ist eine geplante staatliche Fördermaßnahme für die private Altersvorsorge von Kindern.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Nach bisherigen Entwürfen ist vorgesehen, dass der Staat monatliche Zuschüsse für Kinder bereitstellt, die in einem bestimmten Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden. Die Förderung soll in ein individuelles Altersvorsorge-Depot fließen.
Ein Start ist nach aktuellem Planungsstand im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen. Details hängen vom finalen Gesetzestext ab.

 Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Förderung soll sich an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte richten.
Nach aktuellem Planungsstand können sie Zuschüsse für ihre minderjährigen Kinder beantragen, sofern ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt besteht.
Voraussetzungen und Anspruchskriterien – z. B. im Zusammenhang mit dem Bezug von Kindergeld – richten sich nach den zukünftigen gesetzlichen Regelungen.

Wann ist ein Start vorgesehen?

Der Beginn der Förderung ist nach aktuellem Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen.
Ob und in welcher Form eine rückwirkende Berücksichtigung erfolgt, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Welche Jahrgänge einbezogen werden, wird im finalen Gesetz geregelt.

Welche Produkte können förderfähig sein?

Nach bisherigen Entwürfen sollen kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Vorsorgeprodukte berücksichtigt werden, die einen langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen.

Dazu können breit gestreute Kapitalmarktanlagen zählen, z. B. Fonds- oder Wertpapierlösungen.
Welche Produkte tatsächlich förderfähig sind, wird durch die gesetzlichen Regelungen festgelegt.

Ergänzungen:

  • Geplante Förderregelungen vorbehaltlich gesetzlicher Verabschiedung. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind zukünftige gesetzliche Bestimmungen.

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