Impressum
Erstinformation nach § 15 VersVermV, § 12 FinVermV und § 11a GewO
Unternehmensname
Einblick Versicherungsmakler GmbH
Geschäftsadresse
Linienstr. 40,
82041 Oberhaching
Telefonnummer
Festnetz: 089-78 06 89 52
Mobil: 0173-23 111 35
E-Mail-Adresse
info@einblick-makler.de
Website
www. Einblick-Versicherungsmakler.de
Vertreten durch die Geschäftsführung
Gordon Demnitz
Registereintragung
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 31 34 54
Pflichtangaben Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO)
Statusbezogene Information
Die Einblick Versicherungsmakler GmbH ist als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig. Der Vermittler ist nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden und bietet eine Beratung auf Grundlage einer hinreichenden Anzahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen an.
Erlaubnisse nach Gewerbeordnung
Die Einblick Versicherungsmakler GmbH besitzt folgende Erlaubnisse:
als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO
als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 GewO
als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 GewO
als Immobilienmakler gemäß § 34c GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
www.ihk-muenchen.de
Vermittlerregister
Eingetragen im Vermittlerregister:
www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer(n):
§ 34d: D-EUYC-RCEOA-52
§ 34f: D-F-155-FHBH-34
§ 34i: D-W-155-16BJ-75
Zuständige Registerbehörde
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
www.dihk.de
Angaben zu Finanzanlagen (§ 34f GewO)
Die Vermittlung erfolgt als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 GewO. Es können Finanzanlagen aus folgenden Produktkategorien vermittelt werden:
Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen
Anteile oder Aktien an ausländischen offenen Investmentvermögen
Vermögensanlagen
Die Beratung erfolgt auf Grundlage einer hinreichenden Anzahl von auf dem Markt angebotenen Produkten.
Angaben zu Immobiliardarlehen (§ 34i GewO)
Die Vermittlung von Immobiliardarlehen erfolgt gemäß § 34i Abs. 1 GewO. Die Gesellschaft ist nicht an ein oder mehrere Kreditinstitute gebunden und handelt als unabhängiger Vermittler.
Angaben zu Immobilienmaklertätigkeit (§ 34c GewO)
Die Gesellschaft vermittelt Immobilien sowie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
Art der Beratung
Die Tätigkeit beinhaltet Beratung.
Art der Vergütung
Die Vergütung erfolgt je nach Geschäftsbereich:
Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO)
Die Einblick Versicherungsmakler GmbH ist als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig. Der Vermittler bietet eine Beratung unter Berücksichtigung einer hinreichenden Anzahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen an und ist nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden.
Art der Vergütung (Versicherungen)
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt in der Regel durch eine Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen gezahlt wird. Diese Courtage ist regelmäßig bereits in der Versicherungsprämie enthalten und wird nicht gesondert vom Kunden in Rechnung gestellt. Zusätzlich kann der Vermittler im Einzelfall eine gesonderte Vergütung (z. B. Honorar) mit dem Kunden vereinbaren. In diesem Fall wird hierüber eine separate Vereinbarung getroffen. Im Zusammenhang mit der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen kann der Vermittler Zuwendungen von Dritten erhalten, insbesondere in Form von:
Abschlussprovisionen
Bestandsprovisionen (laufende Courtagen)
sonstigen geldwerten Vorteilen
Der Vermittler stellt sicher, dass die Annahme solcher Zuwendungen der Verbesserung der Dienstleistung dient und nicht der Pflicht entgegensteht, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln. Weitere Informationen zu Art und Quelle der Vergütung werden dem Kunden auf Nachfrage offengelegt.
Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO)
Die Einblick Versicherungsmakler GmbH ist als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 GewO tätig. Die Vermittlung und Beratung erfolgt auf Grundlage einer hinreichenden Anzahl von auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen.
Art der Vergütung (Finanzanlagen)
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann der Vermittler Zuwendungen von Dritten (insbesondere Produktanbietern) erhalten. Diese Zuwendungen können insbesondere bestehen aus:
Vertriebsprovisionen
Bestandsprovisionen
sonstigen geldwerten Leistungen
Die Zuwendungen sind in der Regel bereits in den Kosten der vermittelten Finanzanlage enthalten und werden nicht gesondert vom Kunden gezahlt. Alternativ kann eine Vergütung durch den Kunden auf Basis einer gesonderten Honorarvereinbarung erfolgen. Der Vermittler stellt sicher, dass die Annahme von Zuwendungen der Verbesserung der Dienstleistung dient und nicht der Pflicht entgegensteht, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln. Weitere Einzelheiten werden dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Beratung rechtzeitig vor Abschluss eines Geschäfts offengelegt.
Immobiliardarlehen:
Provisionen von Darlehensgebern
oder individuell vereinbarte Vergütung
Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Immobiliardarlehens in der Regel ein Leistungsentgelt vom Darlehensgeber. Die Höhe der Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus der Bruttodarlehenssumme, den vereinbarten Zinszahlungen sowie weiteren leistungsbezogenen Parametern. Die konkrete Höhe der Vergütung steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Erstinformation noch nicht fest. Sie wird dem Kunden rechtzeitig vor Abschluss des Darlehensvertrages auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) mitgeteilt. Es können zusätzliche variable Vergütungsbestandteile hinzukommen, die sich an qualitativen oder quantitativen Merkmalen orientieren.
Immobilienvermittlung (§ 34c GewO)
Die Einblick Versicherungsmakler GmbH ist als Immobilienmakler gemäß § 34c GewO tätig. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien, Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten eine Provision (Maklercourtage). Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden und wird im Maklervertrag oder in der jeweiligen Objektvereinbarung festgelegt. Sofern gesetzliche Regelungen zur Provisionsteilung, insbesondere bei der Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher gemäß §§ 656a ff. BGB, Anwendung finden, erfolgt die Vergütung entsprechend diesen Vorschriften. Der Anspruch auf Provision entsteht grundsätzlich mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages (z. B. Kaufvertrag), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gesellschaft kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Berufsrechtliche Regelungen
§ 34c GewO
§ 34d GewO
§ 34f GewO
§ 34i GewO
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de
Beteiligungen
Die Einblick Versicherungsmakler GmbH hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen hält eine entsprechende Beteiligung an der Gesellschaft.
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e. V.
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
www.pkv-ombudsmann.de
Ombudsstelle für Investmentfonds (BVI)
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Beschwerden
Hinweis zum Beschwerdeverfahren
Sollten Sie mit unserer Tätigkeit einmal nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Beschwerden können in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) an uns gerichtet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.
Ablauf der Beschwerdebearbeitung
Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Beschwerde.
Wir informieren Sie dabei über:
den weiteren Ablauf der Bearbeitung sowie
die voraussichtliche Dauer des Verfahrens.
Zuständigkeit
Sollte Ihre Beschwerde einen Sachverhalt betreffen, für den wir nicht zuständig sind, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und – soweit möglich – an die zuständige Stelle verweisen.
Bearbeitung Ihrer Beschwerde
Ihre Beschwerde wird von uns sorgfältig und umfassend geprüft. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich eine inhaltliche Rückmeldung zu geben. Sollte eine abschließende Bearbeitung innerhalb angemessener Zeit nicht möglich sein, informieren wir Sie über die Gründe der Verzögerung sowie über den voraussichtlichen Zeitpunkt der weiteren Bearbeitung.
Abschluss der Beschwerde
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine abschließende Stellungnahme. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig entsprechen können, werden wir Ihnen die Gründe hierfür nachvollziehbar darlegen und Sie – soweit erforderlich – auf weitergehende Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Für die Beilegung von Streitigkeiten stehen Ihnen folgende außergerichtliche Schlichtungsstellen zur Verfügung:
Versicherungen
Versicherungsombudsmann e. V.
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
www.pkv-ombudsmann.de
Finanzanlagen
Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Immobiliardarlehen
Ombudsmann der privaten Banken
www.bankenombudsmann.de
Ombudsmann der öffentlichen Banken Deutschlands
www.voeb.de
Immobilienvermittlung
Für die Immobilienvermittlung bestehen derzeit keine einheitlichen branchenspezifischen Ombudsstellen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen in Anspruch zu nehmen.
Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung i. H. v. 1,6 Mio. Euro sind vorhanden bei der CGPA Europe S.A. Versicherung.